Anerkennung Zirkuspädagoge (BAG)

Seit dem 1. Januar 2013 gilt die Ãœbergangsregelung der BAG zur Erlangung der Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge / Zirkuspädagogin (BAG). „Die BAG Zirkuspädagogik hat eine Ãœbergangsregelung beschlossen, nach der Menschen mit umfangreichen, zirkuspädagogischen Erfahrungen und entsprechenden Qualifikationen ermöglicht wird, die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin (BAG) zu erlangen.

Diese Ãœbergangsregelung tritt ab 1.1.2013 in Kraft und gilt zunächst für 5 Jahre.Bewerber/Bewerberin ab dem 18.Lebensjahr reichen eine vollständige Bewerbungsmappe ein. Ein im November 2012 von der Mitgliederversammlung BAG Zirkuspädagogik gewählter 7- köpfiger Ausschuß prüft diese Bewerbungsmappen und entscheidet über eine Anerkennung“

Mehr Informationen und die Bewegungsmappe zum Download findet Ihr auf der Homepage der BAG Zirkuspädagogik.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert