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Anerkennung Zirkuspädagoge (BAG)

Seit dem 1. Januar 2013 gilt die Übergangsregelung der BAG zur Erlangung der Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge / Zirkuspädagogin (BAG). „Die BAG Zirkuspädagogik hat eine Übergangsregelung beschlossen, nach der Menschen mit umfangreichen, zirkuspädagogischen Erfahrungen und entsprechenden Qualifikationen ermöglicht wird, die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin (BAG) zu erlangen.

Diese Übergangsregelung tritt ab 1.1.2013 in Kraft und gilt zunächst für 5 Jahre.Bewerber/Bewerberin ab dem 18.Lebensjahr reichen eine vollständige Bewerbungsmappe ein. Ein im November 2012 von der Mitgliederversammlung BAG Zirkuspädagogik gewählter 7- köpfiger Ausschuß prüft diese Bewerbungsmappen und entscheidet über eine Anerkennung“

Mehr Informationen und die Bewegungsmappe zum Download findet Ihr auf der Homepage der BAG Zirkuspädagogik.

Über Jens Fissenewert

Jens Fissenewert hat Sport und Deutsch für das Lehramt Gymnasium an der Universität Göttingen studiert. Seit 2009 betreut er die Internetseite zirkuspaedagogik.de. Er arbeitet freiberuflich als Referent für Zirkus- und Spielpädagogik. Als Gründungsmitglied von Zirkonvention - Initiative für Bildung und Sport e. V. organisiert er seit 2011 die jährliche Fortbildung für Zirkus- und Bewegungskünste "Zirkonvention". Von 2014-2019 leitete er die Zirkusschule HalliGalli in der Gemeinschaft Tempelhof. Im Team von Zirkonvention e. V. ist er zudem als Organisator, Moderator und Referent für die werkstatt Mörlach bei Ansbach zuständig.

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